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"Patentanwalt"

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Patentanwalt " ist in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden. Die Patentanwälte sind Mitglieder der Patentanwaltskammer, Tal 29, 80331 München und, soweit es um ihre Tätigkeit als European Patent Attorney geht, des epi (Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter), Postfach 26 01 12, 80058 München. Zuständige Aufsichtsbehörden sind der Vorstand der Patentanwaltskammmer bzw. das epi. Die berufsrechtlichen Regelungen für Patentanwälte sind die Patentanwaltsordnung (BGBl. I 1966, S. 557, zuletzt geändert durch BGBl. I 2001, S. 3656), die Berufsordnung der Patentanwälte (Mitt. 1997, 243 ff.), die FICPI-Standesregeln sowie der Code of Professional Conduct des epi (epi-Information 2/2001, S. 75).

"Rechtsanwalt"

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ ist in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden. Die Rechtsanwälte sind Mitglied in der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München (RAK München), Tal 33, 80331 München oder in der Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin), Littenstraße 9, 10179 Berlin, die gleichzeitig zuständige Aufsichtsbehörden sind. Die berufsrechtlichen Regelungen enthalten die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte in der EU. Alle vorgenannten Regelungen und weitere relevante Regelungen sind in der jeweils geltenden Fassung über die Website der RAK München https://www.rak-muenchen.de einsehbar.

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Patentanwälten und Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenskonflikt vorliegt.

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