Wir denken größer -
für Sie!
Sie haben im Rahmen Ihres Jobs eine Erfindung gemacht? Oder einer Ihrer Mitarbeiter besteht wegen der Entwicklung eines innovativen Verfahrens auf einen Patentanspruch für sich? Für Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern, Beamten und Hochschulangehörigen gelten besondere gesetzliche Regelungen.
Die Patent- und Rechtsanwälte der Kanzlei ROTHKOPF sind mit diesen Regelungen, deren Anwendung und Tücken vertraut. Wir beraten zu allen rechtlichen Fragen, die mit Diensterfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen verbunden sind.
Unsere Anwälte beraten seit Jahren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts und vertreten sie vor Schiedsstellen sowie vor Gericht – eine Aufgabe, die besonderes Einfühlungsvermögen in das bestehende Dienstverhältnis erfordert.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Organisation eines effizienten Erfindungsmeldewesens. Auf Wunsch organisiert die Kanzlei ROTHKOPF das Erfindungsmeldewesen als „externe Patentabteilung“.